Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein emotionaler Ausnahmezustand. Neben der Trauer sehen sich viele Angehörige plötzlich mit einer Vielzahl organisatorischer Aufgaben konfrontiert – darunter auch die Frage: Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
In diesem Beitrag geben wir von Meister Rümpler einen Überblick darüber, welche Schritte Angehörige im Sterbefall in Bezug auf die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen unternehmen müssen – rechtlich, organisatorisch und praktisch.
1. Mietvertrag prüfen und kündigen
Wenn der Verstorbene zur Miete gewohnt hat, ist der Mietvertrag ein zentraler Punkt:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können in den Mietvertrag eintreten (§ 563 BGB).
- Falls keine Angehörigen einziehen möchten, kann der Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten von den Erben gekündigt werden.
- Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte idealerweise durch alle Erben unterschrieben werden.
👉 Tipp: Informieren Sie den Vermieter zeitnah über den Todesfall. Manche Vermieter zeigen sich kooperativ, was Fristen oder Mietnachlässe betrifft.
2. Wohnungsauflösung planen
Ist klar, dass die Wohnung nicht weiter bewohnt wird, steht die Auflösung an – eine oft emotionale und logistisch aufwendige Aufgabe.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Selbst entrümpeln: Zeit- und kraftraubend, aber günstiger – sofern genügend Helfer vorhanden sind.
- Professionelle Entrümpelungsfirma beauftragen: Besonders sinnvoll, wenn wenig Zeit, keine Helfer oder große Mengen (z. B. bei Messie-Haushalten) zu bewältigen sind.
Meister Rümpler unterstützt Sie deutschlandweit zuverlässig bei:
✅ Haushaltsauflösungen
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✅ Wohnungsräumungen nach Todesfällen
✅ Entsorgung, Reinigung und Übergabefertigkeit
3. Wertsachen und Dokumente sichern
Vor der Entrümpelung sollten Sie wichtige Gegenstände und Unterlagen identifizieren:
- Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Kunst oder Erinnerungsstücke
- Dokumente: Testament, Versicherungen, Kontounterlagen, Rentenbescheide
- Verträge: Mietvertrag, Telefon, Strom, Abos etc.
Diese sollten geordnet und ggf. gesichert aufbewahrt werden, um Erbschaftsfragen zu klären.
4. Verträge und Abos kündigen
Vergessen Sie nicht, laufende Verträge zu kündigen:
- Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag (GEZ)
- Abonnements (Zeitungen, Zeitschriften)
- Mitgliedschaften (z. B. im Fitnessstudio)
Ein Sterbeurkunde ist für viele Kündigungen erforderlich – lassen Sie sich mehrere Ausfertigungen beim Standesamt ausstellen.
5. Wohnungsübergabe
Nach der Räumung muss die Wohnung in den meisten Fällen besenrein an den Vermieter übergeben werden. Eventuell müssen:
- Nägel entfernt
- Teppiche herausgenommen
- Schönheitsreparaturen durchgeführt werden
Ein Entrümpelungsservice mit Übergabegarantie, wie bei Meister Rümpler, nimmt Ihnen auch diese Sorgen ab.
Fazit: Entlastung in schweren Zeiten
Der Umgang mit der Wohnung eines Verstorbenen kann überfordernd wirken – vor allem inmitten von Trauer, Erbschaftsfragen und Formalitäten. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen hilft Meister Rümpler Angehörigen dabei, diese Last zu schultern.
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