Wenn Trauer und Organisation zusammenkommen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Doch oft kommt schnell die nächste Herausforderung: Die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen muss aufgelöst werden – manchmal unter Zeitdruck. Wir zeigen dir, worauf du achten musst und wie du dich entlasten kannst.
Wer darf eine Wohnung nach dem Tod räumen?
Rein rechtlich darf nur der oder die Erben über den Nachlass verfügen. Ohne Erbschein oder Vollmacht kann keine offizielle Auflösung erfolgen – auch nicht durch beauftragte Firmen.
Wichtig:
- Erst mit Erbschein (oder notarieller Vollmacht) ist eine Beauftragung rechtlich sicher.
- Bei mehreren Erben müssen alle einverstanden sein oder ein Erbe wird bevollmächtigt.
- Vorsicht bei „Haushaltsauflösungen im Auftrag“ ohne Rechtsgrundlage – das kann zu rechtlichen Problemen führen.
Wann darf geräumt werden?
In der Regel darf eine Mietwohnung einen Monat nach dem Todesfall geräumt werden – sofern der Mietvertrag gekündigt wurde. Eigentum kann theoretisch sofort aufgelöst werden, sofern die Erbfolge klar ist.
Tipp: Kläre frühzeitig die Kündigungsfristen und Übergabetermine mit dem Vermieter.
Checkliste: So gehst du Schritt für Schritt vor
- Erbschein oder Vollmacht besorgen
- Wertgegenstände und persönliche Erinnerungen sichern
- Wichtige Dokumente heraussuchen (Verträge, Versicherungen etc.)
- Wohnung kündigen und Übergabe klären
- Haushalt auflösen – selbst oder mit Dienstleister
- Endreinigung und ggf. Renovierung organisieren
Warum ein Profi die richtige Wahl ist
In einer Zeit der Trauer ist es oft schwer, sich um alles selbst zu kümmern. Wir von Meister Rümpler nehmen dir die praktische Seite ab – damit du dich um das Wesentliche kümmern kannst:
- Schnelle, respektvolle Abwicklung
- Fachgerechte Entsorgung
- Auf Wunsch: Wertanrechnung, Reinigung, Dokumentenfund
- Absolute Diskretion – auf Wunsch auch ohne Namensnennung beim Auftrag
Wir helfen dir – leise, gründlich und zuverlässig
Ein Todesfall ist nie leicht. Wenn du jemanden brauchst, der dich bei der Nachlassauflösung entlastet, sind wir für dich da.
📞 Rufe uns an für eine kostenlose Erstberatung oder sende uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Du musst das nicht allein durchstehen – wir gehen den Weg mit dir.